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Statusklärung

Da das kreative Schaffen stets mit ausgeprägter Eigeninitiative verbunden ist, ist die Abgrenzung von selbständiger und nichtselbständiger Betätigung so schwierig. Daher ist in vielen Medien- und Filmberufen oftmals eine Statusklärung erforderlich.

"Auf Rechnung oder auf Lohnsteuerkarte?"

Diese Frage ist jedenfalls sehr viel schneller gestellt als beantwortet.
Bevor aber überhaupt die rechtlichen Möglichkeiten einer selbständigen Berufsausübung geprüft werden können, sollten erst die Vor- und Nachteile der jeweiligen Beschäftigungsform ermittelt und abgewogen werden. Gerade bei den Filmberufen, bei denen ein gewisser Gestaltungsspielraum besteht, also Regisseure, Szenenbildner, Kostümbildner, in Einzelfällen aber auch Kameraleute, Cutter oder Maskenbildner, will diese Entscheidung wohl bedacht sein, da sie erhebliche Auswirkungen auf das ganze Erwerbsleben haben können.

Als entscheidungsrelevante Aspekte sind in diesem Zusammenhang z.B. folgende Punkte zu beachten: Rentenversicherungspflicht, Krankenkasse, Berufsunfallversicherung, Berufshaftung, Insolvenzrisiko, Arbeitslosenversicherung, Steuervorteile, Umsatzsteuerersparnis etc. etc.

Da sich all diese Aspekte bei jedem Filmschaffenden anders darstellen, ist eine der wichtigsten Beratungsleistungen der Künstlerkanzlei die umfassende persönliche Analyse der individuellen Situation. Dazu sind diverse berufliche, persönliche und familiäre Aspekte in die Entscheidung einzubeziehen. Aufgrund der Analyse und der Erläuterungen wird es dem Filmschaffenden ermöglicht, eine klare Entscheidung auf einer profunden Grundlage zu treffen.

Erst im Anschluß an diese Weichenstellung stellt sich die Frage, wie man z.B. die angestrebte Freiberuflichkeit erreicht. Ein Clearingverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung ist dabei oft der richtige Weg. Aber auch Finanzamt und Künstlersozialkasse sind hierbei wichtige zu beachtende Einrichtungen.

Die Statusfeststellung nach § 7a SGB IV ist für viele Filmschaffende ein sich in jeder Produktion wiederholendes Problem. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Sozialstatus wird in einem Clearingverfahren von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) auf Antrag durchgeführt. Einige Produktionsfirmen wollen grundsätzlich eine solche Prüfung vorwegnehmen, um nicht später bei einer Betriebsprüfung durch die DRV böse Überraschungen zu erleben. Der Antrag erfolgt mithilfe des dafür Entwickelten Antragsvordruckes V027. Damit die Produktionsfirma und die Filmschaffenden aber nicht schon bei der Statusfeststellung eine böse Überraschung erleben, empfiehlt es sich, hierzu rechtzeitig Rechtsrat einzuholen oder das Verfahren gleich durch einen Anwalt durchführen zu lassen. Fehlerhafte oder unzureichende Angaben führen oft dazu, daß die Clearingstelle des DRV zu einer vorläufigen Einschätzung einer Angestellteneigenschaft kommt und es zu einer schriftlichen "Anhörung" kommt. Spätestens dann ist rechtlich höchste Vorsicht geboten. Gegen eine falsche Statusfeststellung der Clearingstelle kann man sich durch Widerspruch bzw. Klage beim Sozialgericht zur Wehr setzen.

Die Statusklärung ist oftmals ein wichtiger Aspekt der KSK-Beratung.



 
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