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Soziale Absicherung

Da die staatliche Absicherung durch die sozialrechtliche Ausgestaltung gerade bei einem unregelmäßigen künstlerischen Erwerbsverlauf unzureichend ist, bedarf es einer gut geplanten ergänzenden sozialen Absicherung. Die Künstlerkanzlei Schmidt-Hug hilft dabei, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu finden.

In einer möglichst auf drei Säulen aufgebauten Altersversorgung wird die staatliche Rente sowohl durch eine betriebliche als auch durch eine private Vorsorge ergänzt.

Pensionskasse der Rundfunkanstalten

Für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung ihrer freien Mitarbeiter haben ARD und ZDF die Pensionskasse für freie Mitarbeiter als (über)betriebliche Versorgungseinrichtung gegründet.
Mitglied kann werden, wer als freier Mitarbeiter für Rundfunkanstalten, deren Tochtergesellschaften und für Produktionsgesellschaften, die sogenannte Anstaltsmitglieder der Pensionskasse sind, tätig ist.
Ebenso können Arbeitnehmer, die wegen befristeter Verträge oder Teilzeitarbeit von der betrieblichen Altersvorsorge der Anstalten ausgeschlossen sind, der Pensionskasse beitreten.
Bedingung ist, daß das 18. Lebensjahr vollendet und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, der Mitarbeiter mindestens seit einem Jahr bei einer oder mehrerer Anstaltsmitglieder tätig ist, und in diesem Zeitraum mindestens € 3500,- Honorar erzielt hat.
Die Anstaltsmitglieder zahlen einen Beitrag von 7 % der gezahlten Honorare bzw. 4 %, wenn Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur KSK geleistet wurden.
Die Versicherten zahlen ebenfalls 7 % bzw. auf Antrag 4 % ihrer Honorare, wenn Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden.
Im Versorgungsfall bietet die Pensionskasse folgende Leistungen: Altersrente, Ehegattenrente, Waisenrente oder Auszahlung des Versorgungskapitals in einer Summe.

In der Regel empfiehlt sich für die meisten Film- und Medienschaffende eine Mitgliedschaft. Zur Frage ob und vor allem wie und in welcher Variante man diese (über)betriebliche Altersversorgung abschließt, kann die KünstlerKanzlei Schmidt-Hug in einer kurzen Beratung klären.

Private Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge sollte jeder aufgrund der demographischen Entwicklung eine ergänzende private Altersvorsorge aufbauen. Diese kann z.B. in Form einer (selbstgenutzten) Wohnung erfolgen. Daneben bieten sich private Renten- und Kapitallebensversicherungen an. Speziell für Medienschaffende bietet hierzu das Presseversorgungswerk seriöse und attraktive Konditionen. Die Künstlerkanzlei Schmidt-Hug berät über den notwendigen Umfang und insbesondere darüber, in welcher Form Filmschaffende ihre Vorsorge treffen sollten.

Berufsunfähigkeit

Nur zwei von drei Erwerbstätigen arbeiten heute überhaupt noch bis zum Pensionsalter. Dauerhafte Schäden, insbesondere am Rücken, aber auch psychische Erkrankungen machen oft die weitere Berufsausübung unmöglich.
Für die nach 1961 geborenen gibt es von staatlicher Seite keine Berufunfähigkeitsrente mehr. Daher ist gerade für solche Fälle Vorsorge geboten. Mit der Versicherung von künstlerischen Berufen tun sich jedoch die meisten Versicherungen schwer.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Seit dem 1.Februar 2006 können Existenzgründer und andere Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen, bei der Bundesagentur für Arbeit für einen sehr moderaten Beitrag eine freiwillige Weiterversicherung abschließen, um so ihren Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.

Diese neue Möglichkeit kann für viele Selbstständige ein wichtiger Baustein in der Frage der sozialen Absicherung sein.

 
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