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Die Errungenschaften unseres Sozialstaates gehen zu einem großen Teil an den Filmschaffenden vorbei. So gehen z.B. die gesetzlichen Ansprüche auf Teilzeitarbeit, auf betriebliche Fortbildung, auf Alterzeilzeit und vieles andere in unserer Branche zumeist ins Leere. Die gesamte Sozialgesetzgebung orientiert sich am sog. "Normalarbeitsverhältnis".
Unsere Branche aber ist geprägt von vollkommen "abnormalen" Beschäftigungsformen.
Der unstete Verlauf eines künstlerischen Erwerbslebens wirft daher viele sozialrechtliche Fragen auf.

Krankenversicherung: Die Frage, ob man sich besser in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung versichern sollte, ist bei Filmschaffenden ganz anders zu beurteilen, als beim Normalbürgen. Für die meisten Filmschaffenden ist die gesetzliche Krankenversicherung der bessere Weg. In vielen Fällen ist jedoch aufgrund der persönlichen Situation auch eine private Krankenversicherung anzuraten. Diese werden jedoch durch die Neuregelungen zur Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht vor große Schwierigkeiten gestellt. Hier gilt es, die beste Lösung für den Einzelfall zu finden.

Krankenversicherung - gesetzlich oder privat? Die Frage, ob man sich besser in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung versichern sollte, ist bei Filmschaffenden ganz anders zu beurteilen, als beim Normalbürgen. Für die meisten Filmschaffenden ist die gesetzliche Krankenversicherung der bessere Weg. In manchen Fällen ist jedoch aufgrund der persönlichen Situation auch eine private Krankenversicherung anzuraten.

Bei den Selbständigen Filmkünstlern spricht vieles für die gesetzliche Krankenversicherung, vor allem, wenn man in die KSK aufgenommen wird. Allerdings ist die private Krankenversicherung aufgrund Ihres besseren Leistungsspektrums und des möglicherweise günstigen Einstiegsbeitrages mit einem KSK-Zuschuß durchaus auch interessant für Freie.

Sowohl bei (auf Produktionsdauer) angestellten Filmschaffenden als auch für die über die KSK versicherten selbständigen Künstler sind die bei den Entgeltgrenzen die Voraussetzungen für eine private Versicherung verschärft worden; Gesetzeslücken für die "sowohl-als-auch"-Künstler sorgen für weiteren Beratungsbedarf.

Wie sieht es bei der privaten Krankenkasse jedoch aus bei Familienplanung, bzw. wie entwickelt sich der Beitrag mit zunehmendem Alter? Gibt es ein zurück zur gesetzlichen Kasse?
Im Falle der Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse stellt sich durchaus die Frage, bei welcher man am besten aufgehoben ist. Außerdem kommen private Ergänzungsversicherungen in Betracht, um z.B. die Zahnbehandlung abzusichern. Da all die mit der Krankenversicherung zusammenhängenden Fragen oftmals langjährige finanzielle Auswirkungen haben, sollten diese anhand einer fundierten Beratung beantwortet werden.

Arbeitslosenversicherung: Gerade in diesem Zweig der Sozialversicherung zeigt sich, daß der Gesetzgeber nur "Normalfälle" vor Augen hat. Allein die Filmschaffenden oft treffenden Kürzungen des Arbeitslosengeldes aufgrund einer angeblich nicht unverzüglich vorgenommenen "Arbeitssuchendmeldung" macht dies deutlich. Aber mit der richtigen Argumentation können solche Kürzungen schnell ungeschehen gemacht werden.
Das zweifelsohne größte Problem stellt derzeit freilich die in der nun auf zwei Jahren verkürzten Rahmenfrist kaum noch zu erreichende Anwartschaft von 360 Tagen dar, die zahlreiche Filmschaffende trotz erheblicher Beitragszahlungen vom Bezug des Arbeitslosengeldes I ausschließt. Daher ist umsomehr der richtige Umgang mit den vorhandenen Beitragszeiten und Leistungen gefragt. Für in die Selbständigkeit wechselnde Filmschaffende bietet die freiwillige Weiterversicherung sehr interessante Möglichkeiten, jedenfalls wenn die strengen Fristen beachtet werden.

Die Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) weist eine zwar eine unvergleichbare Sicherheit auf: Insolvenzrisiko, Pfändungssicherheit und nunmehr auch die "Hartz-Resistenz" sind wichtige Aspekte. Auch das Leistungsspektrum der DRV ist nicht zu verachten, neben Alters-, Witwen- und Waisenrente steht die DRV sowohl für Reha-Maßnahmen als auch für Erwerbsminderungsrente ein.
Als alleinige Altersversorgung reicht die gesetzliche Rentenversicherung wegen der demographischen Entwicklung, vor allem aber wegen des künstlertypischen unsteten Versicherungsverlaufes, kaum aus. Hier für bedarf es einer gut geplanten ergänzenden sozialen Absicherung.



 
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