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Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialkasse (KSK) zahlt selbständigen Künstlern und Publizisten bis zu 50 % der Beiträge der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. In die KSK kann aufgenommen werden, wer als Künstler, Publizist und Medienschaffende, der mit Musik, bildender Kunst, darstellender Kunst oder Wort in Verbindung steht.

Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur eine Hälfte der Versicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuß des Bundes und aus einer Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (Künstlersozialabgabe).

Voraussetzungen zur Aufnahme in die Künstlersozialkasse:

Nach § 1 Künstlersozialversicherungsrecht (KSVG) ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, daß eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird, diese im Wesentlichen im Inland und weitgehend auf selbständiger Basis erfolgt.

Die Aufnahme kann sich schwierig gestalten, denn oft wird darüber gestritten, ob die ausgeübte Tätigkeit von Künstlersozialkasse und Rechtsprechung als künstlerisch oder publizistisch gewertet wird. Außerdem sind sowohl für die Aufnahme als auch den Verbleib in der Künstlersozialversicherung weitere Kriterien zu erfüllen. Problematisch gestaltet sich, insbesondere in der Filmbranche, die Statusklärung, also die Abgrenzung von angestellter und selbständiger Arbeit.
Auch bei Einkünften aus beiden Tätigkeiten kommt eine KSK-Mitgliedschaft in Betracht. Bei manchen Berufsgruppen sind die problematischen gewerblichen Einkünfte zu beachten. Die Versicherten werden seit der Gesetzesreform im Jahr 2007 verstärkt darauf überprüft, ob bei ihnen die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht und damit den Zuschuß (noch) vorliegen.

Die KünstlerKanzlei Schmidt-Hug berät Künstler und Publizisten vor und während des Aufnahmeverfahrens, hilft bei der jährlichen KSK-Meldung und übernimmt auf Wunsch die gesamte Korrespondenz mit der Künstlersozialversicherung.



 
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